Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können sich die Kosten üblicherweise durch ihre Krankenversicherung erstatten lassen. Vor Behandlungsbeginn sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob und in welcher Höhe psychotherapeutische Leistungen gedeckt sind. Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler behandelt werden.
Zunächst wird in der psychotherapeutische Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen (den sogenannten Probestunden) geklärt, ob eine ambulante verhaltenstherapeutische Psychotherapie die passende Behandlung darstellt und ob eine vertrauenvolle therapeutische Beziehung mit dem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aufgebaut werden kann. Dies findet häufig unter Einbezug der Eltern und ggf. weiterer wichtiger Bezugspersonen statt. Anschließend erfolgt die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse, wobei die Behandlungsdauer vom Krankheitsbild und der Schwere der Symptomatik abhängt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt. Nach jeder vierten Stunde ist eine Bezugspersonenstunde vorgesehen. Der Behandlungszeitraum einer Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapiestunden, der einer Langzeittherapie bis zu 60 Therapiestunden.